STRAFVERTEIDIGUNG · POTSDAM · BERLIN · BUNDESWEIT
Rechtsanwalt
Mathias Noll
Bei einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einem Strafbefehl sollten Sie sich keinesfalls in voreiligen Erklärungen verwickeln.
Erst wenn der Strafverteidiger Einsicht in die Akten genommen hat, ist eine Einlassung sinnvoll.

Fachanwalt für Strafrecht
Verliehen durch die RAK Brandenburg
Jugend- und Erwachsenenstrafrecht
Beide Verfahrensarten vertraut
Kanzlei im Zentrum
Wenige Minuten zum Landgericht.
Wahl- und Pflichtverteidigung
Im gesamten Verfahren an Ihrer Seite.
Schwerpunkte
Zu jedem Vorwurf finden Sie hier eine verständliche Erklärung des Verfahrens und der möglichen Folgen.
DER ABLAUF
Das Verfahren in drei Schritten
Zu wissen, an welcher Stelle Sie aktuell stehen, nimmt einen Teil der Angst.

Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ermittelt oft ohne, dass Sie davon wissen. Hier wird die Grundlage für alles Weitere gelegt, hier ist das Verteidigen am wirksamsten

Zwischenverfahren
Das Gericht prüft die Anklage und entscheidet, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Auch an dieser Stelle lässt sich ein Verfahren noch abwenden.

Hauptverfahren
Die Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht. Vorbereitung, Beweisanträge und das Auftreten im Saal entscheiden über das Ergebnis
Was Sie jetzt tun sollten
Im Strafrecht gilt, anders als im Zivilrecht, Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Die ersten Stunden entscheiden oft über den weiteren Verlauf der Verhandlung und nicht selten auch über ihr Ergebnis.
01
Schweigen Sie zur Sache
Sie sind nicht verpflichtet sich zu äußern – weder gegenüber der Polizei, noch der Staatsanwaltschaft. Dieses Recht zu nutzen ist kein Schuldgeständnis.
02
Unterschreiben Sie nichts
Auch eine gut gemeinte Erklärung kann später gegen Sie verwendet werden.
Notieren Sie sich Fristen, sammeln Sie nötige Unterlagen und veranlassen Sie sonst nichts weiter.
03
Akteneinsicht beantragen lassen
Erst, wenn ich die Ermittlungsakte kenne, lässt sich eine Verteidigungsstrategie entwickeln – und das Risiko von Durchsuchung, Haft oder Führerscheinentzug einschätzen.

ÜBER MICH
Mathias Noll
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Beschuldigte und Angeklagte – vorwiegend vor dem Amts- und Landesgericht Potsdam, sowie in Berlin, auf Wunsch jedoch auch bundesweit.
Jugendstrafrecht und seine Besonderheiten sind mir dabei ebenso vertraut, wie das Erwachsenenstrafrecht.
Verteidigung heißt für mich nicht lautes Auftreten, sondern schnelles und überlegtes Handeln in jeder Lage des Verfahrens.
ZULASSUNG SEIT 2004 · FACHANWALTSTITEL SEIT 2012
Kontakt
MO-FR: 9–17 Uhr
