Betäubungsmittel

Vom Fund beim Eigenbedarf bis zum Vorwurf des Handeltreibens — wo die Grenzen verlaufen und was sich beeinflussen lässt.

Das Wichtigste

  • Unerlaubter Besitz, Anbau, Handel und Einfuhr sind nach § 29 BtMG strafbar: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Ab der nicht geringen Menge wird aus dem Vergehen ein Verbrechen nach § 29a BtMG, Mindeststrafe ein Jahr. Diese Grenze ist der wichtigste Punkt des Verfahrens.
  • Bei Eigenbedarf in geringer Menge kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG von der Verfolgung absehen.
  • Besteht eine Abhängigkeit, eröffnet § 35 BtMG den Weg „Therapie statt Strafe“.

Warum die Einordnung alles entscheidet

Der Unterschied zwischen Besitz und Handeltreiben wirkt auf dem Papier klein und ist in der Praxis der ganze Fall. Für das Handeltreiben genügt bereits eine auf Umsatz gerichtete Tätigkeit; Mengen, Verpackung, Bargeld, Notizen und Chatverläufe werden als Indizien dafür herangezogen.

Die zweite Weiche ist die nicht geringe Menge. Sie bemisst sich nicht nach dem Bruttogewicht, sondern nach der Wirkstoffmenge. Das Gutachten, das diese Menge bestimmt, ist angreifbar — an der Probenahme, an der Berechnung, an der Zuordnung.

Durchsuchung oder Vorladung?

Machen Sie keine Angaben zur Herkunft, bevor ich die Akte gesehen habe.

0331 / 27 333 625

Der Bundesgerichtshof hat die Grenzwerte mehrfach nachjustiert, etwa bei Metamfetamin. Beim Anbau kommt es nicht auf die Zahl der Pflanzen an, sondern auf die Wirkstoffmenge, die bei der zu erwartenden Ernte angefallen wäre.

Cannabis: Seit 2024 eigene Regeln

Cannabis ist nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz geregelt, sondern im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Besitzmengen, Strafbarkeit und Strafrahmen richten sich dort nach eigenen Vorschriften, und die Gerichte haben zahlreiche Altfälle neu bewertet.

[PLATZHALTER: aktuelle Mengen, Grenzen und Strafrahmen nach dem KCanG — bitte von RA Noll auf den heutigen Stand gebracht. Die Angaben der alten Seite (§ 29 BtMG, 6 g Brandenburg) sind überholt und dürfen nicht übernommen werden.]

Therapie statt Strafe

Wer abhängig ist und die Tat aufgrund dieser Abhängigkeit begangen hat, kann die Vollstreckung nach § 35 BtMG für bis zu zwei Jahre zurückstellen lassen, wenn er sich in Behandlung begibt oder sie zusagt. Vorausgesetzt ist eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder ein Strafrest in dieser Höhe.

Dieser Weg will früh vorbereitet sein. Ein Therapieplatz, der erst nach dem Urteil gesucht wird, kommt häufig zu spät.

Vorgehen

Akteneinsicht, dann die drei Punkte, an denen sich diese Verfahren erfahrungsgemäß entscheiden: Wie wurde durchsucht und war das rechtmäßig? Was sagt das Wirkstoffgutachten wirklich aus? Und trägt die Annahme des Handeltreibens, oder ist es Besitz?

Daneben die Folgen außerhalb des Strafverfahrens, vor allem die Fahrerlaubnis. Die Mitteilung an die Führerscheinstelle läuft unabhängig vom Strafverfahren und trifft viele Mandanten unvorbereitet.

Häufige Fragen

Bei mir wurde etwas gefunden, was passiert jetzt?

In aller Regel folgt eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen. Nehmen Sie beides nicht wahr, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben. Angaben zur Herkunft helfen Ihnen selten und belasten Sie häufig zusätzlich.

Ist Cannabis nicht inzwischen legal?

Nur teilweise und nur in engen Grenzen. Erlaubt ist nicht dasselbe wie straflos: Mengen, Weitergabe, Anbau und Orte sind im KCanG geregelt, außerhalb dieser Grenzen bleibt es strafbar. [PLATZHALTER: Details RA Noll]

Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

[PLATZHALTER: Antwort RA Noll — Fahrerlaubnisbehörde, Trennungsvermögen, MPU. Rein verwaltungsrechtlicher Teil, bitte selbst abgrenzen.]