Beleidigung, üble Nachrede und Verläumdung

Vom Fund beim Eigenbedarf bis zum Vorwurf des Handeltreibens — wo die Grenzen verlaufen und was sich beeinflussen lässt.

Das Wichtigste

  • § 185 StGB Beleidigung: eine Äußerung der Missachtung, also ein Werturteil über eine Person.
  • § 186 StGB üble Nachrede: eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die sich nicht als wahr erweisen lässt.
  • § 187 StGB Verleumdung: dieselbe Behauptung, aber wider besseres Wissen aufgestellt.
  • Verfolgt wird in der Regel nur auf Strafantrag des Verletzten — und zwar innerhalb von drei Monaten.

Der Unterschied liegt in der Art der Äußerung

Bei der Beleidigung geht es um eine Bewertung: Wer jemanden als etwas bezeichnet, trifft ein Werturteil. Bei der üblen Nachrede geht es um eine Tatsache, die sich grundsätzlich beweisen ließe und die hier gerade nicht bewiesen werden kann; Zweifel an der Wahrheit gehen zulasten dessen, der die Behauptung aufgestellt hat. Die Verleumdung unterscheidet sich davon nur noch dadurch, dass der Äußernde die Unwahrheit kennt. Bleibt offen, ob er sie kannte, bleibt es bei der üblen Nachrede.

Bloße Grobheit oder Unhöflichkeit genügt für keinen dieser Tatbestände. Umgekehrt haben Gerichte auch Tätlichkeiten als Beleidigung gewertet, wie etwa das Anspucken oder eine Ohrfeige.

Anzeige wegen Beleidigung?

Ob Sie den Vorwurf abwehren oder selbst Strafantrag stellen wollen: beides hat Fristen.

0331 / 27 333 625

Innerhalb von Familien und Partnerschaften nehmen die Gerichte eine beleidigungsfreie Sphäre an. Was dort fällt, ist oft unhöflich, aber nicht strafbar.

Was droht

[PLATZHALTER: Strafrahmen der §§ 185 bis 187 StGB — bitte von RA Noll mit dem aktuellen Gesetzesstand abgeglichen und freigegeben. Die Angaben der alten Seite bilden den damaligen Stand ab; die Strafrahmen sind seitdem verändert worden.]

Beleidigung im Netz

Der größte Teil der heutigen Verfahren betrifft Äußerungen in sozialen Netzwerken, Messengergruppen und Bewertungsportalen. Die technische Zuordnung über IP-Adresse oder Benutzerkonto ist dabei nicht automatisch ein Nachweis dafür, wer tatsächlich geschrieben hat.

[PLATZHALTER: Einschätzung RA Noll — Besonderheiten bei Online-Äußerungen, Gruppenchats, Weiterverbreitung durch Teilen.]

Vorgehen

Diese Verfahren kommen von zwei Seiten. Wird Ihnen eine Äußerung vorgeworfen, prüfe ich zuerst, ob der Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, ob die Äußerung überhaupt einen der Tatbestände erfüllt und ob sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Sind Sie der Verletzte, geht es um die Dreimonatsfrist, um die Sicherung der Äußerung als Beweis und um die Frage, ob der Straf-, der Privatklage- oder der Zivilweg der sinnvollere ist.

Häufige Fragen

Ich bin beleidigt worden, was kann ich tun?

Sichern Sie die Äußerung — Screenshot mit Datum, Zeugen notieren — und stellen Sie Strafantrag. Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter und lässt sich nicht verlängern.

Mir wird Beleidigung vorgeworfen, was soll ich tun?

Vom Strafmaß her ist es ein Delikt am unteren Rand. Unangenehm wird es durch die Nebenfolgen: ein Eintrag, ein Verfahren beim Arbeitgeber, bei Beamten die Disziplinarseite. Auch hier lohnt es sich, nicht einfach abzuwarten.

Die Staatsanwaltschaft verweist auf den Privatklageweg. Was heißt das?

[PLATZHALTER: Antwort RA Noll — Privatklage, Sühneversuch, Kostenrisiko.]