Das Strafverfahren
Das Strafverfahren gliedert sich in drei verschiedene Abschnitte. Diese bieten jeweils verschiedene Möglichkeiten einzugreifen.
Zu wissen, wo man gerade steht, nimmt bereits einen Teil der Angst.

01
Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet und dies oft über Wochen, ohne dass sie davon wissen. Die meisten Menschen erfahren davon erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder einen Brief.
Hier ist Verteidigung am wirksamsten. Sämtliche Inhalte, welche in dieser Phase in der Akte gesammelt werden, prägen das weitere Verfahren und was nicht hineingelangt, kann hinterher nicht mehr verwertet werden.
Was Sie tun sollten
Schweigen, nichts unterschreiben, Fristen notieren, Verteidiger einschalten.
Womit es endet
Einstellung, Strafbefehl, Anklage.

02
Zwischenverfahren
Ist die Staatsanwaltschaft zu dem Entschluss gekommen, dem Beschuldigten kann die Schuld vor Gericht nachgewiesen werden, erhebt sie Anklage und übersendet dem Gericht die Ermittlungsakte. Der Beschuldigte wird nun zum Angeschuldigten. Das Gericht prüft nun, ob aus seiner Sicht tatsächlich genügend Beweise vorliegen, um den Angeschuldigten hinreichend zu verdächtigen. Ist dies der Fall, eröffnet es das Hauptverfahren.
Worauf es ankommt
Die Verteidigung kann Einwände vorbringen und (Beweis-)Anträge stellen, welche schließlich das Gericht zu der Entscheidung bewegen können, das Hauptverfahren abzulehnen.

03
Hauptverfahren
Die Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht. Hat das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet, beginnt das eigentlich Gerichtsverfahren. Der nun Angeklagte und Verteidiger, sowie Staatsanwaltschaft, Zeugen und Sachverständigen werden zu Gericht geladen und angehört. Dem Angeklagten und Verteidiger bleibt es stets offen sich zur Sache zu äußern oder nicht.
Wichtig
Selbst nach einem Urteil kann immer noch eine Revision und je nach Gericht auch eine Berufung eingelegt werden.
Wo stehen Sie gerade?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Abschnitt ihr Verfahren steckt, rufen Sie an. Das lässt sich in wenigen Minuten klären – und daraus ergibt sich, was als Nächstes zu tun ist.

0331 / 27 333 625